Die SVP-Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“ kommt im Juni zur Abstimmung.

Ein Angriff auf Asyl und vorläufige Aufnahme

 Zwar bewirbt sie diese mit Schlagworten in Themenbereichen wie Miete und Nachhaltigkeit. Wenn man die Massnahmen ansieht, die die Initiative fordert, sieht man jedoch: Als erstes, beim Erreichen von 9.5 Mio. Menschen, sollen genau in den Bereichen wo SVP-WählerInnen oft Probleme sehen, nämlich Asyl, Familiennachzug und vorläufige Aufnahme, Verschärfungen stattfinden.

Abstimmungstext: „Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, so treffen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht.“

Der Angriff der SVP durch diese Initiative gilt also trotz der „Verpackung“ mit Sorgenthemen der Bevölkerung wie Miete und Landschaft, als erstes Asylbewerber:innen und Personen die Asyl erhalten haben, Ausländer:innen die ihre Familie nachziehen möchten, und vorläufig Aufgenommenen. 

Kündigung der Personenfreizügigkeit mit EU/EFTA

Wenn die Bevölkerung 2 Jahren über 10 Millionen Einwohnern ist, soll dann auch die Personenfreizügigkeit gekündigt werden, dank der viele ausländische Arbeitskräfte aus EU/EFTA hier leben können.

Warum dieser Text:

Umgeben von einigen SVP-Wählern und SVP-Wählerinnen auf dem Land aufgewachsen, kenne ich viele Befürchtungen von Personen zu den Ausländer:innen, die hierher kommen. Das drohende Ja zur Initiative hat mich veranlasst, die Fakten zu diesen Befürchtungen zu recherchieren.

Dürfen arbeitlose EU-/EFTA-Bürger sich in der Schweiz niederlassen und hier von der Sozialhilfe leben?

Nein, nicht von der Sozialhilfe: Factsheet Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit des SEM (Staatssekretariat für Migration): „Um in den Genuss dieses Aufenthaltsrechts zu kommen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Nichterwerbstätige müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen, damit sie nicht sozialhilfeabhängig werden und dem Aufnahmestaat zur Last fallen. Sie müssen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, der alle Risiken (auch Unfall) abdeckt. Die finanziellen Mittel werden als ausreichend beurteilt, wenn sie den Ansatz überschreiten, der nach schweizerischem Recht Anspruch auf Fürsorgeleistungen gibt. Massgebend in diesem Zusammenhang sind die Ansätze der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Bei der Berechnung der finanziellen Mittel werden auch die Renten und die Leistungen anderer Sozialversicherungsträger angerechnet.“

Können EU/EFTA-Bürger in die Schweiz kommen und von Anfang an vom RAV leben?

Nein. Gemäss Arbeit.swiss muss man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, um Geld vom RAV zu bekommen.

Gibt es zukünftig mit den neuen Schweiz-EU Verträgen ein Problem mit Personen, die hier vom RAV leben?

Nein. Faktenblatt „Personenfreizügigkeit – Zuwanderung“ vom Bundesrat, 13.06.2025, bzgl. zukünftiger Übernahme der „Richtlinie 2004/38/EG“ bei der Aktualisierung der Personenfreizügigkeit – Es gibt Ausnahmen, Absicherungen und die Schutzklausel. Eine der Absicherungen ist: „Entzug des Aufenthaltsrechts: Die Schweiz kann den Aufenthalt als Erwerbstätige von unfreiwillig arbeitslosen Personen und ihren Familienangehörigen beenden, wenn diese sich nicht um ihre Erwerbsintegration bemühen und nicht mit Behörden wie z.B. den öffentlichen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) kooperieren, um eine Stelle zu finden. Der missbräuchliche Bezug von staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe- oder Arbeitslosengelder kann wie bisher zum Entzug des Aufenthaltsrechts führen.“

Was ist mit dem Familiennachzug? (Thomas Matter (SVP) im SRF Club vom 28 April zur 10-Millionen-Schweiz-Initiative: „d Elterä chönne cho, d Grosselterä chönne cho, und d Grossschwiegerelterä chönne cho!“)

Ja, auch ein(e) nicht Angestellter Ausländer:in aus EU/EFTA darf gemäss dem Freizügigkeitsabkommen zwischen Schweiz und EU die Eltern von sich und dem Ehepartner:in nachziehen. Aber: Nur wenn man nachweisen kann, dass man finanziell für die Eltern aufkommen kann. (Factsheet „Familiennachzug“ des SEM: „Selbstständig Erwerbende und Personen ohne Erwerbstätigkeit dürfen Familienangehörige nur nachziehen, wenn sie über die nötigen finanziellen Mittel für deren Unterhalt verfügen.„)

Wieso war das Saisonnierstatut, das mit der Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 endete, so ein „dunkles Kapitel der Schweiz“, wie die WOZ schreibt? (Eine Wiedereinführung eines ähnlichen befristeten Aufenthalts-Status für Arbeiter:innen, wie das Saissonierstatut war, ist bei Annahme der SVP-Initiative sehr wahrscheinlich).

Als es das Saisonnierstatut noch gab: Es lebten 50’000 Saisonnierkinder versteckt in der Schweiz, da die Saisonniers keine Kinder hier haben durften. Die Kinder wurden „Schrankkinder“ genannt, weil sie sich bei Besuchen der Fremdenpolizei in Schränken verstecken mussten. Das bedeutete, sie durften nicht in die Schule gehen oder medizinisch versorgt werden (ausser wenn ein Kanton Ausnahmen machte oder Behörden ein Auge zudrückten). Diese höchst tragische Geschichte der „Schrankkinder“ war mir bis heute Nachmittag nicht bewusst. (Quelle: 50’000 Saisonnier-Kinder lebten laut Studie versteckt in Schweiz – SWI swissinfo.ch)

Wer ist eigentlich hier an nicht Schweizer Bürgern?

Die höchsten Anteile der „ausländischen“ ständigen Wohnbevölkerung haben Personen mit Nationalität Italien > Deutschland > Portugal > Frankreich > Kosovo > Spanien > Türkei > Nordmazedonien > Ukraine > Serbien

Ist sinnvoll, dass die SVP als erstes bei 9.5 Millionen im Asylbereich (neben dem Familiennachzug) Massnahmen ergriffen haben will, weil die Asylbewerber:innen „einen relevanten Teil des Bevölkerungswachstums verursachen“ (sagte jemand, den ich kenne)?

Personen im Asylprozess machen gerade mal 2.4% der „ständigen und nichtständigen ausländischen Bevölkerung“ aus. Das sind die Personen, deren Gesuch noch nicht beurteilt wurde, plus die vorläufig aufgenommen (Ausweis F)

Positiv beurteilte Gesuche (Asyl gewährt): Im Jahr 2025 wurden 2844 Afghan:innen, 1526 Türk:innen, 1417 Eritreer:innen, 373 Syrier:innen, 172 Äthioper:innen und 1050 Personen Asyl gewährt. Total erhielten 7’382 Personen Asyl. Daneben gab es noch 5’005 vorläufige Aufnahmen. Die ständige Wohnbevölkerung wuchs in dieser Zeit um 73’300 Personen. 60’913 Personen des Bevölkerungswachstums im Jahr 2025 lassen sich also nicht durch Asyl oder vorläufige Aufnahme erklären.

 

 

Abstimmungsempfehlung:

NEIN zur 10-Millionen-Schweiz-Initiative der SVP! Sie verschlechtert das Leben der Schutzbedürftigsten Personen, die wir hier haben, massiv (siehe „Schrankkinder“ oben oder die Lebensumstände und psychischen Folgen für vorläufig aufgenommene Kinder und Erwachsene googeln).

Wir müssen einen anderen Weg finden für durch Zuwanderung verursachte Probleme. Es gibt Probleme, aber diese Initiative ist eine brutale Lösung dafür. Wer Mitgefühl mit Menschen hat, darf nicht für diese Lösung der SVP stimmen.

Es kommt ganz sicher wieder eine andere Abstimmung zu Zuwanderung, die vielleicht eine bessere Lösung bietet.  

 

(7. Mai 2026)